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Marco Buschmann
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Frage von Andrea S. •

Selbstbestimmungsgesetz: Kann es aufgrund der strikten Trennung der personenstandsrechtlichen Erklärung vom biologischen Geschlecht zu Ungerechtigkeiten kommen?

Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann,
in einem Artikel der FAZ habe ich gelesen dass Sie in einem Interview gesagt haben sollen dass Sie dem Staat auch nach dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes ermöglichen wollen "Spezielle Regelungen" aufgrund des biologischen Geschlechts treffen zu dürfen. So soll es beispielsweise den Kultusministerien der Bundesländer möglich sein für schulische Sportprüfungen weiterhin an das biologische Geschlecht anzuknüpfen oder das Bundesinnenministerium könne das auch für die Eignungstests der Bundespolizei vorsehen. Nun ist bei Transsexuellen Menschen ja meistens auch der Wunsch nach einer körperlichen Angleichung vorhanden dem dann durch eine Hormontherapie Rechnung getragen wird. Dadurch wird nicht nur das Äußere der Person angeglichen sondern auch dessen körperliche Leistungsfähigkeit. Wie gehen Sie mit dieser Tatsache um? Wird es dann nicht zu einer ungerechten Bewertung kommen, oder werden evtl. gar Wege z.B. in den Polizeidienst versperrt?

MfG

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir Freie Demokraten wollen allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden. Das geltende Gesetzesrecht trägt diesem Selbstbestimmungsrecht bislang nicht hinreichend Rechnung. Deswegen haben wir uns als Fortschrittskoalition darauf verständigt, das Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Diese Vorhaben bringen wir zeitnah in den Deutschen Bundestag ein.

Das Selbstbestimmungsgesetz wird keine Regelungen zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen treffen. Es wird ausschließlich die Frage regeln, unter welchen Voraussetzungen die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen im Personenstandsregister ermöglicht wird. Was die staatliche Bewertung sportlicher Leistungen betrifft, wie Sie z. B. im schulischen Sportunterricht oder auch bei polizeilichen Eignungstests vorkommt, so gilt, dass diese Bewertung unabhängig von dem aktuellen Geschlechtseintrag geregelt werden kann. Das SBGG wird hierzu eine klarstellende Regelung beinhalten..

Das bedeutet, dass die einzelnen Länder oder die sonst zuständigen Stellen hier im Rahmen ihrer Zuständigkeiten passgenaue Lösungen für den jeweiligen Bereich entwickeln können. Ziel ist es, dass die  unterschiedlichen Interessen aller Beteiligten in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden. 

Die von Ihnen angesprochene Fragestellung ist schon heute Gegenstand intensiver wissenschaftlicher und politischer Debatten. So existieren im Bereich des Leistungssports bereits praktisch angewendete Lösungen, um eine faire Leistungsbewertung zu gewährleisten. Ich bin daher zuversichtlich, dass auch im Bereich staatlicher Bewertung sportlicher Leistungen gerechte Maßstäbe gefunden werden. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

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