
 Antwort 02.01.2025 von Thorsten Frei   CDU
Der Sonderstatus der Beamten ist im Grundgesetz normiert.

Der Sonderstatus der Beamten ist im Grundgesetz normiert.

Die Personalausgaben des Bundes betrugen 2023 rund 40 Milliarden Euro.


Als Grüne setzen wir uns für eine Angleichung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit der Landes- und Bundesbeamten und -beamtinnen ein

Gleichwohl sind die aktuellen Rahmenbedingungen herausfordernd: Eine Reduzierung auf 39 Stunden erfordert zusätzliche Stellen, um die entfallende Arbeitszeit zu kompensieren.