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Thomas Silberhorn
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Frage von Günter G. •

Bearbeitungszeiten für Beihilfeanträge der Beamten im Krankheitsfall sind zu lang. BReg will das ändern . Kann dauern. Halten Sie eine Übergangslösung/Vorgriff für dringlich?

(BR Drucksache 370/25). Meine Eingabe vom 3.9.2025 hat das Sekretariat, Frau Sandy Richter, den Obleuten der Fraktionen im Innenausschuss weitergeleitet.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

weil das Belegvolumen von Beihilfeanträgen massiv angestiegen ist, hat sich die Bearbeitungsdauer erheblich verlängert. Um das Verfahren der Kostenerstattung zu beschleunigen, soll eine Fiktionsregelung in das Bundesbeamtengesetz aufgenommen werden. Danach gilt eine Aufwendung grundsätzlich als erstattungsfähig, wenn über den Beihilfeantrag nicht innerhalb von vier Wochen entschieden wurde. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 15.08.2025 liegt derzeit dem Bundesrat vor (BR-Drs. 370/25) und wird dort in nächster Zeit beraten. Eine Übergangsregelung halte ich daher nicht für notwendig.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn

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