Antwort 18.10.2023 von Hubertus Heil SPD
Gegen eine Aufhebung oder starke Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, die im Übrigen entsprechend der Entwicklung der Bruttolöhne- und -gehälter je Arbeitnehmer jährlich fortgeschrieben wird, spricht vor allem, dass sich dadurch nur vorübergehend die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung erhöhen würden.