(...) Schon die hohen Hürden für Senat und Bürgerschaft bei Einleitung des Verfahrens stellen sicher, dass die Volksgesetzgebung nicht geschwächt wird. Außerdem sind die bestehenden Instrumente in der Ausgestaltung des Bürgerschaftsreferendums mit einbezogen worden: Bereits laufende Volksinitiativen oder Volksbegehren haben nach dem Beschluss der Bürgerschaft über die Einleitung eines Referendums die Wahl: Sie können entscheiden, ihre Vorlage als Gegenvorlage dem Referendum beizufügen und werden damit fair und gleichrangig in den Kontext der Willensbildung einbezogen. (...)
100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
um unsere Arbeit für 2026 zu
finanzieren.
