Juristisch gesehen handelt es sich somit nicht um einen Bürger:innenentscheid, mit dem sich die Gegner:innen eines städtischen Vorhabens, die z.B. eine Olympiabewerbung, gegen den Stadtratsbeschluss zur Wehr setzen. Es gibt hier also keine gegnerische Partei. Rein rechtlich dürfte es der Stadt somit gestattet sein, einen Informationsflyer über ihr eigenes Projekt, über das sie abstimmen lässt, den Wahlunterlagen beizufügen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 29.09.2025 von Katja Weitzel SPD
Antwort 29.09.2025 von Stephan Mayer CSU
Ich bin der festen Überzeugung, dass sich diese Investitionen auszahlen werden, und dabei denke ich nicht nur an Tourismus und Gastronomie, sondern an die Begeisterung, die das Potenzial entfalten wird, viele Menschen neu zum Sport zu führen
Antwort ausstehend von Stefan Evers CDU
Antwort ausstehend von Hendrik Wüst CDU
Antwort ausstehend von Manuela Schwesig SPD
Antwort 23.08.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Um queere Menschen besser zu schützen und zu stärken, hat die Bundesregierung mit dem Aktionsplan „Queer Leben“ im vergangenen Jahr eine Agenda für eine Politik des Respekts und der Anerkennung von Vielfalt beschlossen.