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  Die MPU wird rechtlich als Werkvertrag zwischen Kund*innen und Begutachtungsstelle behandelt. Dies bedeutet, dass die üblichen gesetzlichen Mängelrechte gelten, aber keine speziellen Informationspflichten bestehen. Dass Kläger*innen die Beweislast bei der Anfechtung eines MPU-Gutachtens tragen ist ein allgemeines Prinzip im deutschen Recht und nicht spezifisch für die MPU.
Für viele Menschen ist das Autofahren derzeit notwendiger Teil ihres Alltags, für den Weg zur Arbeit, die Arbeit selbst, den Einkauf oder den Transport von Kindern zum Sportverein und pflegebedürftigen Angehörigen zum Arzt.
Zwar ist eine Aufzeichnung der MPU nicht vorgeschrieben, andererseits jedoch auch nicht explizit ausgeschlossen.
Klar ist: Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie.
Ich bin auch der Meinung, dass die Verfahren zügig abgearbeitet werden sollten