Wie schnell werden - nach Eingang - Aktenzeichen in Ermittlungssachen durch Staatsanwaltschaften in Hessen vergeben und die Antragsstellenden informiert? Ist ein halbes Jahr nach Eingang üblich?
Wie schnell werden - nach Eingang - Aktenzeichen in Ermittlungssachen durch Staatsanwaltschaften in Hessen vergeben und die Antragsstellenden nach JI-Richtlinie (mitten in Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach JI-Richtlinie) darüber informiert?
Ist ein halbes Jahr nach Eingang üblich oder eher nicht?
Wie schnell werden zudem nach Eingang eines Untätigkeitsantrags auf gerichtliche Entscheidung im Bereich der Strafrechtspflege nach EGGVG Aktenzeichen am OLG Frankfurt/Main vergeben. Sind mehr als 4 Monate üblich oder eher nicht?
Asking for a friend.

Sehr geehrter Herr H.,
Sie fragen nach dem Handeln einer hessischen Behörde. Ich bin nicht mehr Mitglied des Hessischen Landtags, sondern des Deutschen Bundestags. Ich würde Ihnen deshalb vorschlagen, Ihre Fragen an eine oder einen hessischen Landtagsabgeordneten zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Tarek Al-Wazir, MdB