Antwort 10.08.2020 von Bernd Riexinger Die Linke
Als Bürger steht Ihnen frei, nach den Informationsfreiheitsgesetz Auskunft gegenüber Behörden zu beantragen.
Als Bürger steht Ihnen frei, nach den Informationsfreiheitsgesetz Auskunft gegenüber Behörden zu beantragen.
(...) In der Tat wurden Bundesregierung und dem Bundestag Unterlagen der EZB zur Verfügung gestellt. (...)
(...) mein Kollege Dr. Florian Toncar, steht Ihnen in diesen Angelegenheiten sicherlich für eine Einschätzung zur Verfügung. (...)
(...) Anforderungen an das Durchführen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im Zusammenhang mit dem PSPP entsprochen wird.
(...) Obwohl sie nicht dazu verpflichtet war, hat die EZB als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Dokumente an den Bundestag überwiesen. (...)