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Ziel der CDU ist und bleibt es, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und neuen zu schaffen – durch Förderung, Entbürokratisierung und Investitionsanreize. Die Mietpreisbremse ist dabei ein Übergangsinstrument, das Mieter kurzfristig schützt, während wir langfristig dafür sorgen, dass Wohnen wieder bezahlbar wird.
Es gibt hier Variationsmöglichkeiten, so sind in 12 Ländern mit Mietpreisbremse bei verschiedenen externen Gutachter-Instituten unterschiedliche viele Indikatoren, sowie teils auch unterschiedliche Gewichtungen zu finden.
Die Anwendung, Umsetzung und die Verantwortung für die Einhaltung der sogenannten Mietpreisbremse liegen maßgeblich bei den Bundesländern. Die Länder entscheiden selbst, ob und in welchen Städten und Gemeinden die Mietpreisbremse zur Anwendung kommt.