Portrait von Jan-Marco Luczak
Jan-Marco Luczak
CDU
77 %
10 / 13 Fragen beantwortet
Frage von Christoph S. •

Frage an Jan-Marco Luczak von Christoph S. bezüglich Recht

Ist es Ihrer Meinung nach i.O., dass das Bundesverfassungsgericht ein Jahr gebraucht hat, um die Verfassungswidrigkeit des Mietendeckels festzustellen? Das Bayrische Landesverfassungsgericht war schon nach 1 Monat fertig in einem vergleichbaren Fall. War das eine einfache juristische Aufgabe?
Wenn eine Regierung keine Lust hat, sich an das GG zu halten, ist das jetzt ein Präzedenzfall dafür, dass sie längere Zeit ungestört Unfug treiben darf?
Könnte man das Bundesverfassungsgericht so verbessern, dass es schneller arbeitet? Kann es sein, dass jeder Prozess immer gleich viel Richterarbeitszeit verbraucht, egal, ob das Gericht nach 3 Wochen oder 3 Jahren ein Urteil verkündet?

Portrait von Jan-Marco Luczak
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Strebel,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie die Bearbeitungszeit von Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und insbesondere des Normkontrollverfahrens bezüglich des Berliner Mietendeckelgesetzes ansprechen.

Sicher wäre es gerade im Fall von in Kraft getretenen Gesetzen wünschenswert, wenn eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nur wenige Tage in Anspruch nehmen würde - gerade im Hinblick auf die Auswirkungen auf die von dem Gesetz betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Das nun vom Verfassungsgericht für nichtig erklärte Mietendeckelgesetz ist ein gutes Beispiel dafür, welche Probleme gesetzgeberische Fehler nach sich ziehen können. Aufgrund der verantwortungslosen und von Ideologie getriebenen Politik des rot-rot-grünen Senats von Berlins haben nun die Mieter das Nachsehen und sehen sich finanziellen Probleme ausgesetzt.

Für das Bundesverfassungsgericht ist per Gesetz keine Verfahrensdauer vorgeschrieben - lediglich die Urteilsverkündigung muss spätestens drei Monate nach Abschluss der mündlichen Verhandlung erfolgen. Jedoch arbeitet das Bundesverfassungsgericht sowie jedes andere Gericht in Deutschland nach dem Beschleunigungsgrundsatz. Verfahren vor Gerichten sollen so zügig wie möglich erledigt werden. Dies zeigt sich schon in der in §§ 97a ff. BVerfGG etablierten Verzögerungsrüge bzw. -beschwerde. Sie haben völlig Recht, dass eine Verfahrensdauer von mehreren Monaten oder sogar Jahren per se ungenügend erscheint. Lange Verfahren haben jedoch vielschichtige Gründe. Beim Bundesverfassungsgericht ist insbesondere auf die enorm hohen Zahlen der Verfahren, die bei dem Gericht eingehen und bearbeitet werden müssen, hinzuweisen. Auch werden an das Gericht hochkomplexe Sachverhalte herangetragen, deren Bearbeitung länger dauert. Vor allem hat das Bundesverfassungsgericht aber als 'Hüter der Verfassung' und letzte Instanz eine enorme Verantwortung, sodass die Entscheidungen der Senate bis ins kleinste Detail durchdacht und geprüft werden müssen. Aufgrund der großen Bedeutung und Auswirkungen der Entscheidungen muss mit größter Sorgfalt gearbeitet werden, was natürlich Zeit in Anspruch nimmt. Die Verfahrensdauer gesetzlich vorzuschreiben ist daher nicht angezeigt. Die Richter dürfen sich nicht durch gesetzliche, fixe Zeitvorgaben unter Druck gesetzt fühlen - dies würde ihre richterliche Unabhängigkeit schmälern, die es im Sinne einer ausgewogenen und richtigen Entscheidung zu bewahren gilt.

Im Vergleich zu anderen Verfahren muss man insofern im Fall des Mietendeckels sagen, dass die Entscheidung sehr schnell kam. Auch wenn ich persönlich mir natürlich eine noch schnellere Entscheidung gewünscht hätte, war diese Dauer mit Blick auf die außerordentlich komplexen rechtlichen wie tatsächlichen und auch politischen Implikationen und Auswirkungen der Entscheidung aus meiner Sicht sehr angemessen.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Dr. Jan-Marco Luczak

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Jan-Marco Luczak
Jan-Marco Luczak
CDU