
Ja, Sie haben einen Anspruch auf die Energiepreispauschale, da Sie im Jahr 2022 in einem Arbeitsverhältnis standen und auch noch Lohnersatzleistungen beziehen.
Ja, Sie haben einen Anspruch auf die Energiepreispauschale, da Sie im Jahr 2022 in einem Arbeitsverhältnis standen und auch noch Lohnersatzleistungen beziehen.
Die Gestaltung digitaler Lebenswelten in unserer Gesellschaft darf aus sozialdemokratischer Sicht schließlich nicht dazu führen, einzelne auszuschließen oder deren Rechte zu beschneiden.
Das Bundesfinanzministerium ist für die Abwicklung der Energiepreispauschale zuständig.
Die Ampelkoalition hat sich darauf geeinigt, die Beanspruchung der Pflegefachpersonen im Krankenhaus zu verringern, indem die Arbeitsbelastung auf mehr Pflegekräfte verteilt wird.
Gegen eine Aufhebung oder starke Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, die im Übrigen entsprechend der Entwicklung der Bruttolöhne- und -gehälter je Arbeitnehmer jährlich fortgeschrieben wird, spricht vor allem, dass sich dadurch nur vorübergehend die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung erhöhen würden.
Eine Entscheidung wird für den Herbst angestrebt. Ich bin für eine Beibehaltung der höheren Hinzuverdienstgrenzen.