Die neuen Regelungen sehen jetzt vor, dass in der einjährigen Karenzzeit die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft und die angemessenen Heizkosten übernommen werden. Das Ersparte muss nicht aufgebraucht werden, sofern es sich nicht um erhebliches Vermögen handelt. Als erheblich gelten nunmehr 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.
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Antwort 25.11.2022 von Dirk Wiese SPD
Antwort 14.12.2022 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Als Vorsitzende des Verteidigungsausschusses bin ich mit dem Fall Assange nicht direkt befasst.
Antwort ausstehend von Albert Füracker CSU
Antwort 16.12.2022 von Stephan Brandner AfD
Die Abstimmung hierüber wird aller Wahrscheinlichkeit jeder Abgeordneter individuell mit seinem Gewissen vereinbaren müssen
Antwort 21.11.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im Moment arbeiten das Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium mit Hochdruck am ersten Referentenentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz.
Antwort 23.11.2022 von Katja Adler FDP
Frage nach Entwicklungshilfe für China muss differenziert betrachtet werden, klassische entwicklungspolitische Zusammenarbeit gibt es seit 2009 nicht mehr.