Was Ihre Möglichkeiten in Deutschland angeht: Wenn Sie hierzulande wohnen und hier auch unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, können Sie als Grenzgänger die Energiepreispauschale im kommenden Jahr im Rahmen der Einkommenssteuererklärung für dieses Jahr gegenüber dem für Sie zuständigen Finanzamt geltend machen.
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Antwort 20.11.2022 von Thorsten Frei CDU
Antwort 10.07.2023 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Rahmendaten der Härtefallhilfen für Privathaushalte finden sie auch auf der Seite des BMWK:
Antwort ausstehend von Madeleine Henfling BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 30.11.2022 von Jürgen Trittin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aktuell wird auf EU-Ebene an einer Überarbeitung der Ökodesign-Vorschriften gearbeitet, und aus der aktuell geltenden Richtlinie soll eine direkt geltende Verordnung werden. Das Ziel ist, nachhaltige Produkte in der EU zur Norm zu machen.
Antwort 24.11.2022 von Marco Buschmann FDP
Wir Freie Demokraten wollen allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen

Antwort 21.11.2022 von Josip Juratovic SPD
Vermutlich müssen Sie die EPP über die Einkommenssteuererklärung geltend machen.