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Da Vorruhestandsbezüge nicht als aktives Einkommen gelten, ist zu erwarten, dass Sie nicht in den Genuss der Energiepauschale kommen.
Das Entlastungspaket sieht für Rentnerinnen und Rentner eine Einmalzahlung von 300 Euro vor. Die Pauschale soll zum 1. Dezember ausgezahlt werden - wie auch die Energiepauschale im vorherigen Entlastungspaket ist die Pauschale einkommenssteuerpflichtig.
nach den Normen des humanitären Völkerrechts sind Drohnen keine Kampfmittel, sondern unbemannte Luftfahrzeuge, die als Waffenplattformen dienen können. Die Normen des Völkerrechts beziehen sich allerdings nur auf Kampfmittel.
Aufgabe der Politik ist es aus meiner Sicht nicht, den Bürgerinnen und Bürgern Vorschläge oder Handlungsempfehlungen für ihr persönliches Verhalten zu geben
Selbstverständlich haben sich die Lebensumstände seit 1975 verändert, dementsprechend ist aber auch die Besoldung nicht mehr auf dem Stand von 1975.
Ich bin gegen Straßenausbaubeiträge und habe mich auf verschiedenen Ebenen bereits aktiv für die Übernahme durch das Land eingebracht.