Ich stimme dem Gesetz zu, weil es wesentliche Verbesserungen insbesondere für die unteren Besoldungsgruppen enthält. Weitere Verbesserung müssen allerdings in der nächsten Wahlperiode folgen!
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Der GBD hat im Übrigen – auch typisch für Juristen – nicht gesagt, der Gesetzentwurf sei verfassungswidrig, sondern der GBD hat verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen.
Dennoch ist das erhöhte Grundgehalt rechtlich werthaltiger als der reduzierte Familienergänzungszuschlag, da es unabhängig von der familiären Konstellation und eines Hinzuverdienstes gewährt wird, ruhegehaltfähig ist und im Regelfall weitere Beförderungsperspektiven eröffnet.
In der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen vom 07.09.2022 hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) im Hinblick auf die im Entwurf eines Alimentationsgesetzes enthaltene Regelung zum Familienergänzungszuschlag Zweifel an der Einhaltung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots geäußer
Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist unzureichend, zu kompliziert und wie der GBD richtig festgestellt hat, verfassungsrechtlich ungenügend. Daher werden wir diesen Entwurf ablehnen.