Antwort 30.11.2022 von Dirk Heidenblut SPD
Unabhängig von der Frage der Legalisierung wäre eine entsprechende Einstufung durchaus ein Aspekt der im Umgang mit medizinischem Cannabis eine Rolle spielen kann.
Unabhängig von der Frage der Legalisierung wäre eine entsprechende Einstufung durchaus ein Aspekt der im Umgang mit medizinischem Cannabis eine Rolle spielen kann.
Es ist allerdings zu unterscheiden zwischen Cannabis als Medizin und zu Genusszwecken.
Diese Kopplung hat etwas mit dem "Alimentationsprinzip" des Berufsbeamtentums zu tun, aus dem das Bundesverfassungsgericht [...] eine Art Abstandsgebot ableitet.
Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, Wärmepumpen in der Strompreisbremse gesondert zu berücksichtigen.
Die russischen Soldaten werden zum Teil ohne richtige Ausbildung und ohne eine adäquate Ausstattung an die Front geschickt. Für viele stellt sich nicht die Frage, ob sie kämpfen wollen.