Antwort 15.09.2021 von Matern von Marschall CDU
Das Grundgesetz lässt dem Bundesgesetzgeber wenige Möglichkeiten, Pflichtaufgaben der Kommunen festzuschreiben
Das Grundgesetz lässt dem Bundesgesetzgeber wenige Möglichkeiten, Pflichtaufgaben der Kommunen festzuschreiben
Kommunen sollen mehr Fläche für öffentlichen Verkehr, Fußgänger*innen und Radfahrer*innen ausweisen können und über Temporeduzierungen entscheiden dürfen.
Ich unterstütze die Forderung des Landrats und der Bürgermeister im Landkreis Meißen.
(...) Gleichwohl bleibt es unser Ziel für die nächste Legislaturperiode das Gesetz zu einem zeitgemäßen Transparenzgesetz weiterzuentwickeln und so ihrem Anliegen Abhilfe zu verschaffen. (...)