Antwort 02.09.2025 von Christina Schulze Föcking CDU
Wenn Sie das Gefühl haben, dass ihr Anliegen vor Ort nicht ausreichend Beachtung findet, besteht in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, sich an den Petitionsausschuss des Landtags zu wenden.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass ihr Anliegen vor Ort nicht ausreichend Beachtung findet, besteht in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, sich an den Petitionsausschuss des Landtags zu wenden.

Danke für Ihre Frage. Niemand möchte den Gemeinden absprechen, Steuern zu erheben.
AfD möchte kommunale Selbstverwaltung und kommunale Spielräume durch ein modernes Steuerrecht stärken
Einen verfassungsrechtlichen Widerspruch können wir nicht erkennen.
Das Grundgesetz lässt dem Bundesgesetzgeber wenige Möglichkeiten, Pflichtaufgaben der Kommunen festzuschreiben