Frage von Carsten M. • 03.07.2024

Antwort von Volker Nothing AfD • 31.07.2024
Die Freiwilligkeit für Privathaushalte muss hingegen erhalten bleiben.
Die Freiwilligkeit für Privathaushalte muss hingegen erhalten bleiben.
für öffentliche Gebäude gelten nach dem GEG grundsätzlich dieselben Standards wie für Wohngebäude.
die Koalitionsfraktionen haben in ihren Leitplanken zum GEG gemeinsam vereinbart, dass der Staat mit Blick auf seine Gebäude die gleichen Pflichten haben wird, wie jeder Private auch.
Das Gebäudeenergiegesetz gilt auch für öffentliche Gebäude.