Antwort 31.07.2024 von Volker Nothing AfD
Die Freiwilligkeit für Privathaushalte muss hingegen erhalten bleiben.
Die Freiwilligkeit für Privathaushalte muss hingegen erhalten bleiben.
für öffentliche Gebäude gelten nach dem GEG grundsätzlich dieselben Standards wie für Wohngebäude.
Das Gebäudeenergiegesetz gilt auch für öffentliche Gebäude.
die Koalitionsfraktionen haben in ihren Leitplanken zum GEG gemeinsam vereinbart, dass der Staat mit Blick auf seine Gebäude die gleichen Pflichten haben wird, wie jeder Private auch.