Ganz kurz zusammengefasst: Freiheit - Wohlstand - Sicherheit
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Die Bayerische Staatsregierung hat die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger fest im Blick und arbeitet daran, soziale Härten zu mildern und faire Rahmenbedingungen zu schaffen.
Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 01. Januar 2023 hat der bayerische Gesetzgeber die Besoldung systematisch wieder mehr an den tatsächlichen Lebensverhältnissen der Beamten und Beamtinnen orientiert
Nein, ich Beschäftige natürlich keine Verwandten.
Als Abgeordnete bin ich leider nicht direkt für diesen Bereich zuständig. Die konkrete Ausgestaltung und Planung solcher Schritte fällt in den Verantwortungsbereich der zuständigen Fachministerien sowie der Gesundheitsausschüsse.
Die bayerische Besoldung genügt den neu aufgestellten verfassungsrechtlichen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts über alle Besoldungsgruppen, Familien- und Ortskonstellationen hinweg.