Frage von Alexander F. • 18.04.2022
Antwort von Michael Schrodi SPD • 02.04.2024
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt geltendes Recht.
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt geltendes Recht.
Deutschland muss helfen, darf aber auch Fragen und Zweifel artikulieren
Ein Blick in die Nachrichten genügt - es herrscht Krieg in Europa. Dieser veränderten Bedrohungslage müssen wir entschlossen begegnen.
Cannabis dürfen wir nicht verharmlosen. Der Staat muss seinen Aufgaben nachgehen - dazu zählt selbstverständlich auch die Sucht- und Drogenprävention.
Dies ist eine, wie ich finde, unpassende Einmischung in die deutsche Regierungspolitik.
Um sowohl Polizisten für interne Beschwerde als auch Bürgerinnen und Bürgern für externe Beschwerde eine Anlaufstelle zu geben, haben wir im Koalitionsvertrag die Einrichtung eines Polizeibeauftragten nach schleswig-holsteinischem Vorbild vereinbart