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Es scheint leider so, als sähen die Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler keine Notwendigkeit für eine solche Antidiskriminierungsstelle. Aus ihrer Sicht sind die vorhandenen Instrumentarien ausreichend.
Sonst wird das Gesetz ja auch medial immer aktuell begleitet. Auf meinen Social Media Kanälen informiere ich auch über weitere Entwicklungen.
Leider sind rund um die Entwicklungspolitik insbesondere in sozialen Medien viele Falschinformationen unterwegs.
Die Nötigung ist ein Straftatbestand nach § 240 StGB. Ob dieser erfüllt ist und sich jemand wegen Nötigung strafbar macht, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Die Entscheidung darüber obliegt den zuständigen Gerichten.
Im Übrigen haben Gerichte auch Klimaaktivisten wegen Nötigung verurteilt.
Als Vertreter des öffentlichen Interesses bemühe ich mich, alle an mich gestellten Fragen so schnell wie möglich zu beantworten.
Die aktuellen Proteste der Landwirte sind ein Hilfeschrei und angesichts der massiven Kürzungsplane der Ampel-Parteien mehr als verständlich. Eines ist dabei aber klar: Bei allen Protestaktionen und Demonstrationen sind stets die geltenden Gesetze zu beachten.