Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde dort unter Tagesordnungspunkt 1 auf Grundlage der Bundestagsdrucksachen 21/6278 und 21/6565 beraten. Darüber hinaus waren eine gutachtliche Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen, eine Synopse sowie insgesamt elf Stellungnahmen aus der öffentlichen Anhörung als Ausschussdrucksachen aufgeführt.
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In die parlamentarischen Beratungen sind fachliche Einschätzungen und Analysen zur erwarteten Nachfrage nach Biomethan, zu den technischen Potenzialen sowie zur weiteren Marktentwicklung eingeflossen.
Den § 31b BPolG halte ich in den benannten engen Ausnahmesituationen (Kindesentführung, Terror) für vertretbar.
Die Speicherung der erhobenen Daten geschieht nur, wenn zwei Polizist:innen dies unabhängig voneinander anordnen.
Gleichzeitig bin ich der Auffassung, dass auch ein gutes Gesetz regelmäßig darauf überprüft werden muss, ob es den heutigen Anforderungen noch gerecht wird.
In Urteilen getroffene Fristen sind vom Gesetzgeber zu beachten. So muss nach dem Urteil vom November 2025 zur Berliner Besoldung die Besoldung bis zum 31. März 2027 nachgebessert werden.