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Sebastian Roloff
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Frage von Sascha L. •

Welche Dokumente zur Klimawirkung des Gebäudemodernisierungsgesetzes erhielt der Wirtschaftsausschuss vor der Beratung am 8. Juli?

Sehr geehrter Herr Roloff,

die Fraktion Die Linke rügte in ihrem Organstreitantrag vor dem Bundesverfassungsgericht, die Bundesregierung habe nach Auffassung der Antragsteller keine ausreichenden Informationen über die Klimafolgen des Gebäudemodernisierungsgesetzes sowie keine belastbaren Prognosen zur Verfügbarkeit „grüner Gase" vorgelegt. Das Gericht wies den Eilantrag am 9.7.2026 aus verfahrensrechtlichen Gründen ab, ohne diese inhaltlichen Vorwürfe zu bewerten. Welche konkreten Dokumente (z. B. Gutachten, Berechnungen, Szenarioanalysen, Präsentationen oder ministerielle Unterrichtungen) zur Klimawirkung des Gesetzes wurden den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses vor der abschließenden Beratung am 8.7.2026 zur Verfügung gestellt? Falls keine vorlagen, wie wurde dies im Ausschuss begründet?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr L.

zunächst vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Welche Unterlagen für die abschließende Beratung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 8. Juli 2026 offiziell verteilt wurden, lässt sich der veröffentlichten Tagesordnung der Ausschusssitzung entnehmen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde dort unter Tagesordnungspunkt 1 auf Grundlage der Bundestagsdrucksachen 21/6278 und 21/6565 beraten. Darüber hinaus waren eine gutachtliche Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen, eine Synopse sowie insgesamt elf Stellungnahmen aus der öffentlichen Anhörung als Ausschussdrucksachen aufgeführt. (https://www.bundestag.de/resource/blob/1193326/to_43_08-07-2026.pdf)

Die Stellungnahmen der Sachverständigen sowie die weiteren öffentlich zugänglichen Beratungsunterlagen können auf der Internetseite des Deutschen Bundestages zur Anhörung vom 22. Juni 2026 eingesehen werden. In dieser Anhörung wurden neben der praktischen Umsetzbarkeit und den sozialen Folgen auch die Klimaauswirkungen des Gesetzentwurfs, die künftige Rolle fossiler Heizungen und die Verfügbarkeit klimaneutraler Brennstoffe kontrovers diskutiert. (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw26-pa-wirtschaft-gmg-1184762)

Zusätzlich lag eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu den Auswirkungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes vor. Darin hat die Bundesregierung ausdrücklich erklärt, dass eine robuste Abschätzung der Klimawirkung erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens möglich sei. 

Die Annahme der Koalition ist, dass sich der bereits erkennbare Trend weg von neuen Gas- und Ölheizungen und hin zu Wärmepumpen und Fernwärme fortsetzt. Denn mit dem Einbau einer fossilen Heizung sind erhebliche langfristige Kostenrisiken verbunden: Ab 2029 muss ein stetig steigender Anteil klimaneutraler Brennstoffe eingesetzt werden, während zugleich mit steigenden CO₂-Kosten und möglicherweise höheren Gasnetzentgelten gerechnet werden muss, wenn immer weniger Haushalte das Gasnetz nutzen. Auf diese Risiken haben wir auch in unserer Kommunikation zum Gesetz ausdrücklich hingewiesen.

Zugleich haben wir eine Evaluierungsklausel durchgesetzt. Danach müssen die tatsächlichen Auswirkungen der Regelungen auf die Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor spätestens 2030 überprüft werden. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses verweist ebenfalls auf diese Evaluierung.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz kann aus unserer Sicht zudem nicht isoliert betrachtet werden. Noch in diesem Jahr sollen weitere Regelungen zum Hochlauf grüner Gase und grüner Heizöle folgen. Darüber hinaus stehen die Transformation der Gasnetze und das Wärmenetzpaket mit dem Ausbau und der verlässlichen Förderung der Fernwärme an. Auch diese Instrumente werden beeinflussen, welche Heizsysteme sich künftig durchsetzen und wie sich die Emissionen im Gebäudesektor entwickeln.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Roloff

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