Die faktische Abschaffung des IFG kann doch niemand ehrlich vertreten, oder?
Sehr geehrter Herr Körner,
den Preis für die Transparenz sollten wir als Demokratie bereit sein zu bezahlen. Davon abgesehen kann ich mir keine redlichen Gründe vorstellen warum jemand für die faktische Abschaffung des IFG sein. Wie stehen Sie dazu?
Danke und Gruss aus Weisendorf
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich teile Ihre Auffassung, dass Transparenz ein wesentlicher Bestandteil eines demokratischen Rechtsstaats ist. Bürgerinnen und Bürger müssen grundsätzlich nachvollziehen können, wie staatliche Entscheidungen zustande kommen. Das Informationsfreiheitsgesetz leistet hierzu seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag.
Gleichzeitig bin ich der Auffassung, dass auch ein gutes Gesetz regelmäßig darauf überprüft werden muss, ob es den heutigen Anforderungen noch gerecht wird. Seit Einführung des IFG im Jahr 2006 haben sich sowohl die Arbeitsweise der Verwaltung als auch die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen erheblich verändert.
Mit der geplanten Reform soll das Informationsfreiheitsgesetz an diese veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Diskutiert werden unter anderem strengere Schutzregelungen für besonders sensible Bereiche wie die Kritische Infrastruktur, die Spionageabwehr oder die Terrorismusbekämpfung. Darüber hinaus sollen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes besser vor Anfeindungen und Drohungen geschützt werden, indem ihre Namen in freigegebenen Dokumenten grundsätzlich geschwärzt werden. Außerdem ist vorgesehen, die Gebühren für besonders aufwendige Auskunftsanträge neu zu regeln und den Zugang zu Informationen künftig stärker an ein berechtigtes Interesse zu knüpfen.
Aus meiner Sicht sprechen mehrere Gründe dafür, das Informationsfreiheitsgesetz weiterzuentwickeln.
Erstens muss der Staat handlungsfähig bleiben. Die Bearbeitung von IFG-Anträgen kann – insbesondere bei sehr umfangreichen oder komplexen Anfragen – einen erheblichen personellen und organisatorischen Aufwand verursachen. Dokumente müssen zusammengetragen sowie personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder sicherheitsrelevante Informationen sorgfältig geprüft und gegebenenfalls geschwärzt werden. Das bindet Personal, das an anderer Stelle für die eigentlichen Aufgaben der Verwaltung benötigt wird.
Zweitens haben sich die Anforderungen an den Schutz sensibler Informationen seit 2006 erheblich verändert. Themen wie Cybersicherheit, hybride Bedrohungen und der Schutz Kritischer Infrastruktur spielen heute eine wesentlich größere Rolle. Hinzu kommt, dass staatliche Stellen zunehmend mit dem Versuch konfrontiert sind, sensible Informationen gezielt auszuspähen oder für nachrichtendienstliche Zwecke zu nutzen. Es ist deshalb legitim zu prüfen, ob die bestehenden Regelungen diesen Entwicklungen noch ausreichend Rechnung tragen.
Drittens sollte ein modernes Informationsfreiheitsrecht Transparenz ermöglichen, ohne die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung durch unverhältnismäßig umfangreiche oder offensichtlich zweckwidrige Anfragen unnötig zu beeinträchtigen. Transparenz ist ein hohes Gut, sie ist jedoch – wie viele andere Grundsätze unseres Rechtsstaates – nicht grenzenlos. Dort, wo berechtigte Sicherheitsinteressen, der Schutz persönlicher Daten oder die Funktionsfähigkeit staatlicher Institutionen betroffen sind, bedarf es einer sorgfältigen Abwägung.
Den Begriff der „faktischen Abschaffung“ des Informationsfreiheitsgesetzes teile ich daher nicht. Eine Reform bedeutet nicht automatisch weniger Transparenz. Entscheidend ist vielmehr, dass der Kern der Informationsfreiheit erhalten bleibt und Bürgerinnen und Bürger auch künftig staatliches Handeln nachvollziehen und kontrollieren können.
Derzeit handelt es sich zudem noch nicht um beschlossenes Recht. Die konkreten Regelungen werden erst im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren beraten. Dort wird sorgfältig abzuwägen sein, wie Transparenz, Informationsfreiheit, Sicherheitsinteressen und ein effizienter Verwaltungsablauf bestmöglich miteinander in Einklang gebracht werden können.
Ich bin überzeugt, dass Transparenz und eine leistungsfähige Verwaltung keine Gegensätze sind. Ziel einer Reform sollte deshalb ein modernes Informationsfreiheitsgesetz sein, das berechtigte Informationsinteressen wahrt, zugleich aber Datenschutz, Sicherheitsbelange und die Funktionsfähigkeit der Verwaltung angemessen berücksichtigt. Deshalb unterstütze ich eine maßvolle Reform des Informationsfreiheitsgesetzes, die diesen unterschiedlichen Anforderungen gerecht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Konrad Körner

