Sie lehnen anlasslose Überwachung bei der Chatkontrolle ab, wie bewerten Sie dann die Vermessung aller Passanten durch §31b BPolG (Gesichtserkennung)?
Sehr geehrter Herr Baldy,
im Oktober 2025 erklärten Sie zur EU-Chatkontrolle, Sie lehnten eine anlasslose, flächendeckende Überwachung privater Kommunikation entschieden ab. Der am 10.7.2026 beschlossene §31b BPolG lässt die Kamerasoftware an Bahnhöfen/Flughäfen zunächst die Gesichter aller Passanten vermessen, bevor ein Treffer geprüft wird, erst danach greifen Richtervorbehalt und Zwei-Beamten-Kontrolle. Sehen Sie hierin denselben Grundsatz der Anlasslosigkeit, den Sie bei der Chatkontrolle kritisiert haben, oder unterscheiden sich die Fälle aus Ihrer Sicht? Und: Wie bewerten Sie als Innenausschussmitglied das kurzfristige Verfahren?

