Zusammen mit weiteren 20 Millionen Euro aus dem Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses steht nun insgesamt ein Betrag von 100 Millionen Euro für die Long-Covid-Forschung zur Verfügung. Unser Engagement, die Versorgung und Therapie zu verbessern, bleibt selbstverständlich bestehen.
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Ihre Forderungen sind nachvollziehbar. Die notlagenbedingte Kreditermächtigung von 60 Milliarden Euro ist aber mit Ablauf des Jahres 2021 ersatzlos verfallen.

Mehr Geld für die Erforschung gefährlicher Viren – und die Untersuchung der Fehler der Politik während Corona

Inwieweit die finanziellen Mittel aus der Corona-Rücklage des Bundes genutzt werden können, wird man an Hand der Begründung des neuerlichen Urteils gut prüfen müssen.

Ich verweise Sie gerne auf meine aktuellste Antwort vom 20. Dezember 2023. Diese finden Sie unter https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/linda-heitmann/fragen-antworten/wird-aktuell-an-den-versorgungstrukturen-fuer-long-covid-post-vac-und-mecfs-betroffenen-in-hamburg-gearbeitet

Eine Finanzierung aus den für die Folgen der Corona-Pandemie vorgesehenen Mitteln ist nicht mehr möglich. Zweifelsohne muss die Bundesregierung aber handeln.