Es ist ein schwieriges Rechtsfeld. Einerseits bin ich wie Sie für den Datenschutz. Andererseits gibt es so viele Fake-News und es ist schwer zu ermitteln, wer dahinter steckt. So kam es zu der Entscheidung mit dem Impressum.
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Die von Ihnen geschilderte Problematik ist uns durchaus bekannt und wurde auch bereits im parlamentarischen Verfahren und insbesondere im 23. Ausschuss für Digitales thematisiert.
Wir setzen uns für eine Regelung ein, die es Privatpersonen ermöglicht, statt der eigenen Wohnadresse, eine andere ladungsfähige Adresse anzugeben.
Für Ihren Kanal bei Youtube können Sie meines Wissens nach einen sogenannten Impressumsdienst nutzen. Diese stellen „ladungsfähige Anschrift“-Services, so wie vom Gesetz vorgesehen, zur Verfügung – daher brauchen Sie Ihre private Adresse dann nicht mehr angeben.
Die Angabe der Adresse im Impressum soll verhindern, dass Akteure im geschäftlichen oder öffentlichen Raum anonym agieren
Die Pflicht zur Veröffentlichung der Wohnadresse ist ein Kompromiss zwischen Praktikabilität und Rechtssicherheit, auch wenn sie für Privatpersonen spürbare Eingriffe in die Privatsphäre bedeutet.