Warum passiert bisher nichts, um auch den Schutz queerer Menschen ins Grundgesetz aufzunehmen?
Sehr geehrter Herr Körner,
ich schreibe Ihnen, da Sie im Rechtsausschuss sind, der u.a. für das Thema zuständig ist, ob Art 3 GG erweitert wird, indem auch der Schutz gegen Diskriminierung aufgrund von sexueller Identität aufgenommen wird.
Ich bin selbst queer und die zunehmende offene Queerfeindlichkeit in der Gesellschaft, steigende Hasskriminalität (auch abseits von Anschlägen wie beim CSD in Berlin) und das Erstarken der rechtsextremen & queerfeindlichen AfD machen mir große Sorgen. Daher wünsche ich mir, dass Art 3 GG endlich nachgebessert wird. Diese Frage darf nicht ewig hinausgezögert werden, denn wenn die AfD weiter so zulegt, ist es evtl. bald zu spät, um noch eine Zweidrittelmehrheit zu erreichen.
Soweit ich verstanden habe, sind die CDU&CSU die einzigen demokratischen Parteien, die diese wichtige Maßnahme blockieren.
Stimmt das und falls ja, können Sie mir erklären, warum Ihre Partei queeren Menschen diesen Schutz durch das Grundgesetz verweigern will?
Sehr geehrte Frau N.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich nehme Ihre Sorgen sehr ernst – und möchte Ihnen erklären, wie ich in dieser Frage denke.
Zunächst zum Kern: Ich teile Ihr klares Bekenntnis, dass alle Menschen – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Identität – diskriminierungsfrei und gewaltfrei leben können müssen. Queerfeindlichkeit, Hasskriminalität und Anfeindungen sind ein reales Problem in unserer Gesellschaft. Das haben wir als Koalition ausdrücklich anerkannt und im Koalitionsvertrag uns dazu verpflichtet.
Die Frage, über die wir uns unterscheiden, ist nicht das Ziel, sondern der Weg. Ich bin nach eingehender Befassung mit dem Thema – auch als Mitglied des Rechtsausschusses – zu der Überzeugung gelangt, dass eine Ergänzung des Artikel 3 GG keine rechtliche Verbesserung gegenüber dem Status quo braucht und auch gar nicht bringen würde.
Das ist keine Schutzbehauptung: Einschlägige Grundgesetzkommentare kommen übereinstimmend zu dem Schluss, dass sexuelle Orientierung bereits unter Art.3 Absatz 1 fällt und trans-, intergeschlechtliche sowie Transgender-Personen über das Merkmal „Geschlecht“ in Absatz 3 erfasst sind. Es gibt verfassungsrechtlich keine zwingende Notwendigkeit mehr für eine Ergänzung, da auch das Bundesverfassungsgericht bei vergleichbaren Ungleichbehandlungen dieselben Rechtfertigungsanforderungen zugrunde legt wie den explizit genannten Merkmalen.
Was wir stattdessen brauchen, ist eine konsequente Anwendung und Durchsetzung des bestehenden Rechts! Diskriminierungsverbote müssen mit Leben gefüllt werden. Wer aufgrund seiner sexuellen Orientierung angegriffen wird, braucht keinen neuen Verfassungstext – sondern die Gewissheit, dass die Tat verfolgt und gesühnt wird. Dafür setze ich mich ein.
Mit freundlichen Grüßen
Konrad Körner

