Fragen und Antworten
Da Lüneburg in die örtliche Wahlkreiszuständigkeit meines Landtagskollegen Herrn Philipp Meyn fällt, möchte ich Sie bitten, sich an ihn zu wenden.
Aus diesem Grunde möchte ich Sie erneut darum bitten, sich hinsichtlich konkreter fachlicher Fragestellungen oder Anmerkungen zu diesem Entwurf am besten direkt an das Niedersächsische Finanzministerium zu wenden.
Die Niedersächsische Landesregierung hat am 1. September 2026 einen Gesetzentwurf über die Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge in den Jahren 2025 bis 2028 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften zur Verbandsbeteiligung freigegeben
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erhalten nunmehr zunächst einmal die Gewerkschaften und Interessenverbände die Möglichkeit, zu diesem Entwurf ihre Stellungnahmen abzugeben.
