Herr Beck, wie sind die Namen und deren Parteizugehörigkeit der im Wahlausschuss Sitzenden in Niedersachsen ? Danke Gruss Silvia K.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage zur Besetzung des Landeswahlausschusses in Niedersachsen.
Der Landeswahlausschuss besteht gemäß § 13 Abs. 2 Niedersächsische Landeswahlordnung (NLWO) neben dem Landeswahlleiter als Vorsitzendem aus sechs Beisitzerinnen und Beisitzern, die von den nach § 12 Abs. 4 Niedersächsisches Landeswahlgesetz (NLWG) vorschlagsberechtigten Parteien benannt werden, sowie zwei Richterinnen oder Richtern des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts. Die Sitzverteilung erfolgt nach den in § 23 Abs. 3 NLWG festgelegten Reihenfolgeregeln.
Der Landeswahlausschuss für die 19. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages nimmt gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) die ihm obliegenden Aufgaben auch für die Kommunalwahlen 2026 wahr. Die letzte Berufung der Mitglieder des Landeswahlausschusses erfolgte vor der Landtagswahl 2022 am 22. März 2022 auf Grundlage der Wahlergebnisse der Landtagswahl 2017 und der Bundestagswahl 2021 und setzt sich auf Vorschlag der folgenden vorschlagsberechtigten Parteien zusammen: SPD, CDU, Grüne, FDP, AfD.
Darüber hinaus gibt es auf kommunaler Ebene die Wahlausschüsse in den Gemeinden, Samtgemeinden, Städten und Landkreisen, die vor allem die Prüfung und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge als auch die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zur Aufgabe haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jan-Philipp Beck

