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Johannes Wiegelmann
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Frage von Stephanie N. •

Wann wird das Grundgesetz ergänzt, damit auch queere Menschen vor Diskriminierung geschützt werden?

Sehr geehrter Herr Wiegelmann,ich wende mich an Sie, da Sie im Rechtsausschuss sind und kürzlich nach dem Anschlag auf den CSD schärfere Maßnahmen gegen Islamisten gefordert haben. Ich bin selbst queer. Stärkere Überwachung von Gefährdern mag sinnvoll sein, was mir aber viel größere Sorgen macht ist die allgemein zunehmende offene Queerfeindlichkeit in der Gesellschaft, steigende Hasskriminalität und das Erstarken der rechtsextremen und queerfeindlichen AfD. Daher würde ich mir wünschen, dass Art 3 GG endlich verbessert wird, indem auch der Schutz gegen Diskriminierung aufgrund von sexueller Identität aufgenommen wird. Das würde mein Sicherheitsgefühl weit mehr verbessern als z.B. Fußfesseln für Gefährder. Soweit ich verstanden habe, sind die CDU&CSU die einzigen demokratischen Parteien im Bundestag, die diese Maßnahme blockieren. Stimmt das und falls ja, können Sie mir erklären, warum Ihre Partei queeren Menschen diesen Schutz durch das Grundgesetz verweigern will?

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau N.,

danke für Ihre Anfrage. Ich halte eine Änderung von Artikel 3 Grundgesetz für nicht erforderlich, eine solche Änderung würde nichts besser schützen. Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ist bereits heute durch das Grundgesetz, die Rechtsprechung, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie durch europäische und völkerrechtliche Vorgaben gewährleistet. Eine Änderung würde nichts ändern - wenn man die Symbolik außer Acht lässt.

Die Vorschläge für einen verschärften Umgang mit Gefährdern würden angesichts der existenziellen Bedrohung der freien Gesellschaft durch Extremisten und Islamisten zu einer rechtlichen wie tatsächlichen Verbesserung führen.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Wiegelmann

 

 

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