Große Teile der Bevölkerung werden immer älter, während weniger Kinder zur Welt kommen. Aus diesem Grund setzt sich Niedersachsen ganz besonders für die Förderung von Familien und Kindern ein.
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(...) Die Richter dürfen sich nicht durch gesetzliche, fixe Zeitvorgaben unter Druck gesetzt fühlen - dies würde ihre richterliche Unabhängigkeit schmälern (...)
(...) Der Bundesgesetzgeber greift an dieser Stelle schwerpunktmäßig nicht in die Verantwortung der Länder für die Schulpolitik ein, sondern handelt schwerpunktmäßig infektionspolitisch und mit dem klaren Ziel der Eindämmung der Infektionen und deren Folgewirkungen. (...)
(...) Deswegen übertragen die Länder dem Bund zusätzliche Entscheidungsbefugnisse mit Bezug zur Corona-Pandemie. Es besteht darüber hinaus weiterhin ausreichend Spielraum für die Bundesländer (und Kommunen), auf die lokalen Besonderheiten Rücksicht zu nehmen. (...)
(...) Der Bund kann daher die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vollumfänglich gesetzlich regeln (...)
(...) Parlament gibt der Bundesregierung mit der „Bundesnotbremse“ auch keinen Blankocheck (...)