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Mehr Informationen zum Thema finden Sie u.a. hier: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1096626

Das Kindergeld ist Teil des Familienleistungsausgleichs. Es soll Familien bei den Kosten der Kindererziehung unterstützen – unabhängig vom Einkommen. Dadurch vermeiden wir außerdem aufwendige Bedürftigkeitsprüfungen und stellen sicher, dass die Hilfe unbürokratisch und zuverlässig bei allen ankommt. Für Familien mit geringem Einkommen gibt es ergänzend den Kinderzuschlag.

Die für die Auszahlung des Kindergeldes zuständige Familienkasse (bei der Bundesagentur für Arbeit) hat eigens eine Stelle, bei der man sich über bürokratische Hindernisse oder falsche Handhabung im Einzelfall beschweren kann.

Der Kindergeldanspruch ist hierbei vom europäischen Recht und zwischenstaatlichen Abkommen abhängig. Somit gibt es hierbei feste Regelungen, die auf Bundesebene ohne Einbezug der europäischen Gesetzgebung nicht ohne weiteres geändert werden können.