Frage von Wolfgang K. • 04.09.2025

Antwort ausstehend von Bärbel Bas SPD
Die für die Auszahlung des Kindergeldes zuständige Familienkasse (bei der Bundesagentur für Arbeit) hat eigens eine Stelle, bei der man sich über bürokratische Hindernisse oder falsche Handhabung im Einzelfall beschweren kann.
Die Familienkasse prüft bei jedem Antrag die Anspruchsgrundlagen sorgfältig. Dazu gehören Nachweise über die Elternschaft.
Die genannten Sozialleistungen, die Sie möglicherweise nach der Geburt Ihres Kindes beziehen, stehen einer Einbürgerung nicht entgegen.