Was hingegen bislang nicht ausdrücklich geregelt ist: Ob einzelne akkubetriebene Geräte wie LED-Leuchten im Büro auch dann eingeschaltet bleiben dürfen, wenn man selbst gerade nicht anwesend ist.
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Wir machen ernsthafte und harte, aber vor allem konstruktive Opposition. Anders kann aus unserer Sicht Demokratie nicht funktionieren.
Aus diesen Gründe halte ich Frau Brosius-Gersdorf für nicht wählbar.
Sie sprechen ein wichtiges Thema an. Diese Besteuerungslücke wurde viel zu lang ignoriert. Durch die Arbeit der Behörden und die Medien ist es aber inzwischen auch im Fokus des zuständigen Bundesfinanzministeriums und seiner nachgeordneten Behörden angekommen.
Die Einführung eines Beitragszuschusses zu einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (sog. „pauschale Beihilfe“ oder „Hamburger Modell“) ist nicht erforderlich, da die privaten Krankenversicherungsunternehmen trotz der systematischen Unterschiede beihilfeberechtigte Personen die Möglichkeit bieten, sich zu finanziell tragbaren Bedingungen im System der PKV zu versichern.
Ihre Behauptung weise ich zurück. Wir beschädigen nicht den Ruf von Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht, sondern wir sorgen mit unserer Arbeit dafür, dass die Überparteilichkeit, die breite Akzeptanz und die Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts gewahrt wird.