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Georg Eisenreich
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Frage von Gabriel G. •

Wann führt der Freistaat Bayern die pauschale Beihilfe für Beamte ein?

Sehr geehrter Herr Eisenreich,

Bayerische Beamte werden in der Gesetzlichen Krankenversicherung massiv benachteiligt, da sie dort den gesamten Beitrag entrichten müssen im Gegensatz zur Privaten Krankenversicherung, bei der eine individuelle Beihilfe vom Dienstherren gezahlt wird. Wann gedenkt der Freistaat Bayern diese Ungerechtigkeit zu ändern und eine pauschale Beihilfe einzuführen?

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Sehr geehrter Herr G.

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte. 

Grundlage für die Beihilfegewährung ist die Alimentations- und Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Diese Pflicht wird in erster Linie durch die Gewährung von Dienst- bzw. Versorgungsbezügen erfüllt, die den gesamten Lebensbedarf der beihilfeberechtigten Person und seiner Familie abdecken sollen. 

Die beihilfeberechtigten Personen können in eigener Verantwortung darüber entscheiden, bei welcher Versicherung, zu welchen Versicherungsbedingungen und mit welcher eigenen Beitragsverpflichtung sie Vorsorge treffen wollen. Die Beiträge zu dieser (ergänzenden) Krankenversicherung, ob bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einem privaten Krankenversicherungsunternehmen, trägt die beihilfeberechtigte Person stets zu 100 Prozent selbst. 

Die Einführung eines Beitragszuschusses zu einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (sog. „pauschale Beihilfe“ oder „Hamburger Modell“) ist nicht erforderlich, da die privaten Krankenversicherungsunternehmen trotz der systematischen Unterschiede beihilfeberechtigte Personen die Möglichkeit bieten, sich zu finanziell tragbaren Bedingungen im System der PKV zu versichern. 

Im Übrigen gibt es – auch wenn es in bestimmten Einzelfällen finanzielle Vorteile der Betroffenen gibt – Nachteile, die gegen eine Einführung des Hamburger Modells sprechen. Das sog. Hamburger Modells wurde daher bereits mehrfach durch den Bayerischen Landtag abgelehnt (vgl. LT-Drs. 17/21420 und 19/2782). 

Neben der unkalkulierbaren Mehrbelastung für den Haushalt und einer überbordenden Bürokratie durch das Vorhalten mehrerer Systeme, ist ein großer Nachteil des Hamburger Modells für den einzelnen Beamten auch, dass die Wahl der pauschalen Beihilfe unwiderruflich ist, d. h. der Beamte muss in der Regel zum Zeitpunkt der Neueinstellung eine Prognose treffen, welche Form der Absicherung für ihn bis zum Lebensende die günstigste ist. 

Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte. 

Mit freundlichen Grüßen
Georg Eisenreich, MdL 

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