Wurde schon mal einen Flashmob mit den Linken an Bundestagsfenstern projeziert?
Man bringe Licht in die Dunkelheit! Ich habe gerade in einem gmx-Beitrag über die Hausordnung des Bundestages gelesen; es gibt für alles Lösungen. "Das Anbringen von Aushängen, insbesondere von Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern an Türen, Wänden oder Fenstern in den allgemein zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestages sowie an Fenstern und Fassaden dieser Gebäude, die von außen sichtbar sind, ist ausnahmslos nicht gestattet." NICHT VERBOTEN IST ANSCHEINEND, sich LED-STRAHLER für ein angenehmeres Raumklima ins Büro zu stellen. Dürfen Bundestagsabgeordnete eigene Akkubetriebene Geräte in ihrem Büros während ihrer Abwesenheit laufen lassen?

Nein, ein solcher Flashmob wurde meines Wissens nach bislang nicht organisiert. Weder mit noch ohne Beamer, LED-Strahler oder sonstige Lichteffekte. Aber die Idee zeigt ganz gut, wie kreativ Menschen werden, wenn politische Ausdrucksformen eingeschränkt werden.
Tatsächlich ist das Anbringen von Plakaten, Aufklebern oder Transparenten an den Fenstern der Bundestagsgebäude laut Hausordnung untersagt, das gilt auch für politisch motivierte Statements, selbst wenn sie still und leuchtend sind. Was hingegen bislang nicht ausdrücklich geregelt ist: Ob einzelne akkubetriebene Geräte wie LED-Leuchten im Büro auch dann eingeschaltet bleiben dürfen, wenn man selbst gerade nicht anwesend ist. Eine klare Regelung dazu scheint es bisher nicht zu geben, zumindest ist mir keine bekannt.