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Eine Umlage zur Schaffung von mehr Ausbildungsplätzen in der Stadt ist Teil des mit dem Koalitionspartner verabredeten Koalitionsvertrags.
Künftig soll die Verschreibung von Medizinalcannabis grundsätzlich nach persönlicher ärztlicher Konsultation erfolgen – in der Praxis oder beim Hausbesuch. Nur so kann die notwendige Anamnese, Aufklärung und Begleitung gewährleistet werden. Bei Folgeverschreibungen bleibt Telemedizin möglich, sofern zuvor ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat.
Ich bin friedenspolitische Sprecherin unserer Fraktion und betone daher: Dialog und Verständigung – auch mit schwierigen Partnern – sind kein Sicherheitsrisiko, sondern Grundvoraussetzungen verantwortungsvoller Friedenspolitik.
Das von Ihnen gewünschte Gesetz gilt seit langem. So sieht § 90 a BGB vor, dass Tiere keine Sachen sind und durch besondere Vorschriften geschützt werden.