Antwort 06.08.2026 von Daniel Baldy SPD
Die Speicherung der erhobenen Daten geschieht nur, wenn zwei Polizist:innen dies unabhängig voneinander anordnen.
Die Speicherung der erhobenen Daten geschieht nur, wenn zwei Polizist:innen dies unabhängig voneinander anordnen.
Gleichzeitig bin ich der Auffassung, dass auch ein gutes Gesetz regelmäßig darauf überprüft werden muss, ob es den heutigen Anforderungen noch gerecht wird.
In Urteilen getroffene Fristen sind vom Gesetzgeber zu beachten. So muss nach dem Urteil vom November 2025 zur Berliner Besoldung die Besoldung bis zum 31. März 2027 nachgebessert werden.