Novelle des Bundespolizeigesetzes (§31b): Reichte die Zeit zwischen Änderungsantrag und Beschluss für eine gründliche Prüfung der Grundrechtseingriffe?
Sehr geehrter Herr Lindh,Der Innenausschuss billigte den neuen §31b BPolG (biometrische Echtzeit-Detektion an Bahnhöfen/Flughäfen) am 8.7.2026, der Bundestag beschloss ihn am 10.7.2026. Der zugrundeliegende Änderungsantrag (Ausschussdrucksache 21(4)192) wurde nach Medienberichten erst rund drei Tage vor der abschließenden Bundestagsentscheidung bekannt. Als Mitglied des Innenausschusses: Wie bewerten Sie diese kurze Frist für die Prüfung eines so weitreichenden Grundrechtseingriffs? Sahen Sie ausreichend Gelegenheit, sich mit Stellungnahmen von Sachverständigen auseinanderzusetzen, bevor Sie zugestimmt haben?

