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Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 28. April 2026 die Anpassung der Grundentschädigung gemäß § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) vorgenommen. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen haben diese Anpassung entsprechend bestätigt.
Beide Systeme ergänzen die medizinische Versorgung sinnvoll, auch wenn es grundsätzliche Unterschiede gibt.
Der dbb kann als Interessenvertretung natürlich Forderungen aufstellen; Beamte selbst dürfen jedoch nicht streiken.
Die entsprechende frühere Regelung sah auch dann eine Anspruchseinbürgerung vor, wenn der Lebensunterhalt zwar nicht ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen gesichert werden konnte, man diese Inanspruchnahme aber nicht selbst zu vertreten hatte.