werden Sie bei der anstehenden Abstimmung im Niedersächsischer Landtag zur Diätenerhöhung mit **JA** oder **NEIN** stimmen?
Sehr geehrter Herr Beck,
werden Sie bei der anstehenden Abstimmung im Niedersächsischer Landtag zur Diätenerhöhung mit **JA** oder **NEIN** stimmen?
Ich bitte um eine klare Antwort (JA/NEIN).
Aus Transparenzgründen stelle ich diese Frage auch an Abgeordnete anderer Parteien und werde die eingehenden Antworten anschließend gesammelt veröffentlichen.
Viele Grüße
Volker L.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 28. April 2026 die Anpassung der Grundentschädigung gemäß § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) vorgenommen. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen haben diese Anpassung entsprechend bestätigt.
Hintergrund ist der eingangs erwähnte Paragraph im NAbgG, der vorsieht, dass die Grundentschädigung der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages jeweils zum 1. Juli eines Jahres an die Einkommensentwicklung angepasst wird. Hierfür ist die Veränderung des Nominallohnindexes für Niedersachsen maßgeblich. Grundsätzlich bedeutet dies, dass die Grundentschädigung der niedersächsischen Landtagsabgeordneten an die allgemeine Einkommensentwicklung der niedersächsischen Bevölkerung gekoppelt wird. Sollte diese demnach steigen, steigt ebenso die Abgeordnetengrundentschädigung. Sollte die Einkommensentwicklung jedoch rückläufig sein, kann dies im Umkehrschluss auch eine Kürzung bei der Grundentschädigung bedeuten. Mit Schreiben vom 23. März 2026 hat das Landesamt für Statistik Niedersachsen dem Niedersächsischen Landtag nunmehr mitgeteilt, dass nach den aktuellen Ergebnissen der Verdiensterhebung der Nominallohnindex im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 4 Prozent gestiegen sei.
Gerade vor dem Hintergrund der weiter steigenden Lebenserhaltungskosten, insbesondere bei Benzin oder Lebensmitteln, habe ich vollstes Verständnis dafür, dass eine entsprechende Erhöhung der Grundentschädigung in Teilen der Bevölkerung durchaus kritisch gesehen werden kann. Meiner persönlichen Einschätzung nach haben wir mit dem aktuellen Verfahren jedoch ein Instrument geschaffen, dass sich an fest definierten und objektiv messbaren Kriterien - in diesem Fall konkret die Veränderung des Nominallohnindexes in Niedersachsen - orientiert. Dies verhindert somit, dass die Mitglieder des Niedersächsischen Landtages die Grundentschädigung nach persönlichem Belieben oder in ihrem eigenen Ermessen erhöhen können.
Mit freundlichen Grüßen
Jan-Philipp Beck

