Missachtung des Niehaus-Urteils bei der GKV-Mitversicherung?
Sehr geehrter Herr Gürpinar,
ich wende mich an Sie, da Ihre Fraktion die Pläne zur Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung bereits kritisiert hat. Ich sehe hier eine massive Schieflage:
Wie bewerten Sie die Belastung (4,2 % für GKV/Pflege) vor dem Hintergrund des Niehaus-Urteils(1 BvL 3/18)? Warum endet die Anerkennung der Erziehungsleistung pauschal mit dem 7. Lebensjahr, obwohl Kinder danach nicht kostengünstiger werden?
Warum erhalten Beamten-Ehepartner oft Beihilfe bis zu ca. 22.000 € Einkommen, während GKV-Partner ohne Einkommen nun beitragspflichtig werden sollen? Wie soll man das der Gesellschaft erklären?
Wie soll bei Millionen Lebensrealitäten und Ausnahmen (z. B. chronisch Kranke ohne EM-Rente) ein Bürokratiemonster verhindert werden, das mehr kostet, als es einbringt?
Ehrlich gesagt verstehe ich die Politik nicht mehr.
Mit freundlichen Grüßen

