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Thorsten Frei
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Frage von Angelika F. •

Für Beamte gilt ein Streikverbot. Aber der dbb streikt doch mitunter auch für die Beamten, oder?

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau F.,

für Beamtinnen und Beamte gilt in Deutschland das verfassungsrechtlich verankerte Streikverbot. Der dbb kann als Interessenvertretung natürlich Forderungen aufstellen; Beamte selbst dürfen jedoch nicht streiken. Gerade dieses Zusammenspiel aus besonderem Status und besonderen Pflichten gehört zum Berufsbeamtentum und sichert die Funktionsfähigkeit des Staates.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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