Für Beamte gilt ein Streikverbot. Aber der dbb streikt doch mitunter auch für die Beamten, oder?
Sehr geehrte Frau F.,
für Beamtinnen und Beamte gilt in Deutschland das verfassungsrechtlich verankerte Streikverbot. Der dbb kann als Interessenvertretung natürlich Forderungen aufstellen; Beamte selbst dürfen jedoch nicht streiken. Gerade dieses Zusammenspiel aus besonderem Status und besonderen Pflichten gehört zum Berufsbeamtentum und sichert die Funktionsfähigkeit des Staates.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

