Frage von Roman S. • 18.10.2023

Antwort von Jens Zimmermann SPD • 16.11.2023
Die wehrhafte Verfassung kennt Möglichkeiten Verfassungsfeinde aus den Bundestag zu halten. Sie nicht zu wählen ist die erste, ein Parteiverbot die Schärfste.
Die wehrhafte Verfassung kennt Möglichkeiten Verfassungsfeinde aus den Bundestag zu halten. Sie nicht zu wählen ist die erste, ein Parteiverbot die Schärfste.
Dabei steht für mich der Bürger mit seinen Anliegen stets im Mittelpunkt.
Grund dafür ist, dass ich eine vollständige Wahlwiederholung in Berlin für angemessener hielt als lediglich in sechs der zwölf Wahlkreise