Antwort 01.06.2026 von Simone Borchardt CDU
Evidenzmaßstab im GKV-System: Beitragsmittel nur für wissenschaftlich tragfähig belegte Leistungen
Evidenzmaßstab im GKV-System: Beitragsmittel nur für wissenschaftlich tragfähig belegte Leistungen
Evidenz ernst nehmen, Beitragsmittel schützen, GKV auf wirksame und medizinisch notwendige Leistungen konzentrieren.
Eine Therapie sollte dann von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, wenn sie medizinisch sinnvoll und ihre Wirksamkeit wissenschaftlich bestätigt ist. Für Homöopathie liegt ein solcher Wirksamkeitsnachweis nicht vor, weshalb aus unserer Sicht auch eine freiwillige Finanzierung durch die Krankenkassen nicht gerechtfertigt ist.