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Simone Borchardt
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Frage von Sonja U. •

Wie können Sie die Sorgen vor einer faktischen Begrenzung psychotherapeutischer Leistungen als „überzogen“ darstellen, wenn Sie gleichzeitig selbst einräumen, dass die konkrete Honorarverteilung erst später durch die KVen geregelt wird

und die tatsächlichen Auswirkungen derzeit gar nicht abschließend bezifferbar sind?

Kritisiert wird ja gerade nicht ein offizielles „Therapieverbot“, sondern das Risiko, dass voll ausgelastete Praxen bei begrenzter oder unsicherer Vergütung künftig schlicht nicht mehr bereit sein werden, zusätzliche GKV-Leistungen im bisherigen Umfang anzubieten. Es geht hier nicht um „können“, sondern um „wollen“ — insbesondere bei steigender Inflation und bereits heute vergleichsweise niedrigen Netto-Einkünften psychotherapeutischer Praxen laut Zi-Panel, dessen Daten direkt aus den Praxen selbst stammen.

Warum verweisen Sie stattdessen wiederholt auf statistische Durchschnittswerte oder unklare Schätzungen der GKVen? Und wie erklären Sie konkret die immer wieder genannten angeblichen Bruttoeinkünfte von 190.000 €? Klären Sie mich auf: Welche Leistungen müsste ich erbringen, um solch ein Einkommen zu erzielen. Das meine ich durchaus ernst.

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