Frage von Jens G. • 12.10.2023

Antwort von Gordan Dudas SPD • 16.10.2023
Für ein Parteiverbot reicht es auch nicht aus, dass eine Partei verfassungsfeindliche Inhalte vertritt, wie es bei der AfD zweifellos der Fall ist.
Für ein Parteiverbot reicht es auch nicht aus, dass eine Partei verfassungsfeindliche Inhalte vertritt, wie es bei der AfD zweifellos der Fall ist.
Bisher scheinen allerdings die Erkenntnisse nicht auszureichen, um ein bundesweites Verbot der AfD einzuleiten.
Derzeit noch skeptisch, ob die Beweislage ausreicht - also unabhängig von einem Verbotsverfahren Hass und menschenverachtender Hetze widersprechen!
Das Hauptproblem sehe ich darin, dass sich zwar Parteien ggf verbieten lassen, Enstellungen, Ideologien aber nicht
Ein AfD-Verbotsverfahren muss jetzt konsequent geprüft werden, Beweismittel für ein Verbotsverfahren bewertet und ernstgenommen werden.