Hakan Demir
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Frage von Osama D. •

„Wie bewerten Sie, dass Einbürgerungsbehörden trotz § 40a StAG das Wahlrecht auf altes Recht ignorieren und stattdessen unrealistische Prognosen bis 2026 fordern, obwohl kein Leistungsbezug vorliegt?“

Sehr geehrter Herr Demir,

im Rahmen der StAG-Reform wurde mit § 40a StAG ein Wahlrecht für Altanträge geschaffen. In der Praxis fordern Behörden jedoch trotz dieses Rechts und trotz eines durch das Arbeitsgericht bestätigten unverschuldeten Jobverlusts in der Vergangenheit nun Gehaltsnachweise bis Mitte 2026 und das Ende aktueller Probezeiten (unter Verweis auf das neue Recht).

Dies betrifft auch Antragsteller, die aktuell keinerlei Sozialleistungen (auch kein Wohngeld/Kinderzuschlag) beziehen und keine Unterhaltspflichten haben. Das BMI stellt in seinen Anwendungshinweisen klar, dass Wohngeld grundsätzlich unschädlich ist. Dennoch konstruieren Behörden bei Menschen, die komplett eigenständig wirtschaften, negative Prognosen.

Wie kann sichergestellt werden, dass die Behörden das gesetzliche Wahlrecht nach § 40a StAG sowie die BMI-Hinweise respektieren, statt rechtlich unhaltbare Hürden für die Zeit bis 2026 aufzustellen und das Ermessen fehlerhaft auszuüben?“

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