Frage zum Umgang mit Kannibalismus im Strafrecht
Sehr geehrte Frau von Storch,
die AfD präsentiert sich als wertkonservative Partei. Sie sind zudem Rechtsanwältin. Vor diesem Hintergrund interessiert mich folgende Frage:
Der sogenannte Fall Armin Meiwes aus Rotenburg im Jahr 2001 hat deutlich gemacht, dass das deutsche Strafrecht keinen eigenständigen Straftatbestand des Kannibalismus kennt und einvernehmlicher Kannibalismus in der damaligen Rechtslage lediglich über andere Delikte erfasst werden konnte.
Hält es die AfD vor dem Hintergrund von Moral, Sitte und der Unantastbarkeit der Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes für hinnehmbar, dass der menschliche Körper rechtlich zu einem Objekt des Konsums werden kann?
Würde die AfD es befürworten, Kannibalismus unabhängig von einer Einwilligung unter Strafe zu stellen, weil er eine zivilisatorische Grenze überschreitet und objektiv widerwärtig ist?
Mit freundlichen Grüßen

